Lagerung von Elastomeren
Richtig gelagerte Elastomerprodukte behalten ihre Eigenschaften über Jahre nahezu unverändert. Werden die Lagerbedingungen vernachlässigt, können selbst hochwertige Dichtungen, O-Ringe, Profile und Formteile vor dem Einbau bereits geschädigt sein – durch Verhärtung, Weichwerden, bleibende Verformung oder Rissbildung an der Oberfläche. Die nachfolgenden Richtlinien gelten für reine Gummiprodukte sowie für Verbundbauteile aus Elastomeren und anderen Werkstoffen und basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Normenausschusses sowie der DIN 7716 – der zentralen Norm für Lagerung, Reinigung und Wartung von Gummierzeugnissen.
Temperatur bei der Lagerung von Elastomeren
Die optimale Lagertemperatur liegt bei +15 °C und darf +25 °C dauerhaft nicht überschreiten. Zu hohe Temperaturen beschleunigen die Alterung von Elastomeren und verändern die physikalischen Eigenschaften des Werkstoffs – Rückstellvermögen, Härte und Druckverformungsrest können sich bereits im Lager verschlechtern.
Nach unten gilt: Temperaturen unter –10 °C sind für die meisten Gummierzeugnisse zwar nicht grundsätzlich schädlich, können aber zu erheblicher Versteifung führen. Stark gekühlte Bauteile müssen vor der Inbetriebnahme ausreichend lange – mindestens mehrere Stunden – auf über +20 °C temperiert werden, bevor sie montiert oder geprüft werden. Für Erzeugnisse aus CR (Chloropren-Kautschuk) gilt eine Mindestlagertemperatur von +12 °C, da dieser Werkstoff bei Kälte stärker zur Kristallisation neigt.
Heizkörper im Lagerraum müssen abgeschirmt werden – der Mindestabstand zwischen Heizquelle und Lagergut beträgt 1 m.
Feuchtigkeit und Belüftung
Der Lagerraum soll kühl, trocken und mäßig belüftet sein. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte 65 % nicht überschreiten. Kondensation an den Bauteilen ist unter allen Umständen zu vermeiden. Zugluft beschleunigt die Oxidation der Oberflächen und ist daher ebenfalls unerwünscht – Bauteile mit großem Oberflächen-Volumen-Verhältnis (z. B. dünne Profile oder gummierte Gewebe) reagieren darauf besonders empfindlich.
Licht und Ozon
Direktes Sonnenlicht und künstliches Licht mit hohem UV-Anteil schädigen Elastomere durch Photooxidation und die damit verbundene Ozonbildung. Lagerfenster sind daher mit einem roten oder orangefarbenen Schutzanstrich zu versehen – keinesfalls blau, da blaues Licht UV-Strahlung transmittiert. Als Raumbeleuchtung eignen sich normale Glühlampen. Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen und andere UV-emittierende Lichtquellen sind zu vermeiden.
Ozon ist für Elastomere mit Doppelbindungen im Polymergerüst – darunter NBR und Naturkautschuk – besonders aggressiv und verursacht charakteristische Ozonrisse. Im Lagerraum dürfen daher keinerlei ozonerzeugende Geräte betrieben werden: keine Elektromotoren, keine Funken- oder Entladungsquellen, keine photochemisch aktiven Lichtquellen. Verbrennungsgase und Dämpfe, die durch photochemische Prozesse zu Ozonbildung führen können, sind abzuführen.
Lagerung ohne Spannung und Verformung
Elastomererzeugnisse müssen spannungsfrei gelagert werden – ohne Zug, Druck oder sonstige mechanische Verformung. Dauerspannungen begünstigen bleibende Verformungen und Rissbildung, selbst wenn Temperatur und Feuchte optimal sind. Bestimmte Metalle – insbesondere Kupfer und Mangan – wirken katalytisch auf den oxidativen Abbau von Gummi. Erzeugnisse aus Elastomeren dürfen daher nicht in direktem Kontakt mit diesen Metallen gelagert werden. Bereits eine Trennlage aus Papier oder Polyethylen reicht als Schutz vollkommen aus.
Unterschiedliche Compounds – erkennbar auch an unterschiedlichen Farben – dürfen nicht in gegenseitigem Kontakt gelagert werden, da Weichmacher und andere Mischungsbestandteile migrieren und Werkstoffveränderungen auslösen können. Verpackungsfolien mit Weichmachern sind aus demselben Grund nicht geeignet. Zugelassene Verpackungsmaterialien sind beschichtetes Kraftpapier, Aluminiumfolie oder undurchsichtige PE-Folie mit mindestens 0,075 mm Wandstärke.
Lösungsmittel und Chemikalien
Im Lagerraum für Elastomererzeugnisse dürfen keine Lösungsmittel, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Säuren, Desinfektionsmittel oder ähnliche Chemikalien aufbewahrt werden. Bereits geringe Mengen flüchtiger Lösungsmittel in der Raumluft können die Oberfläche von Dichtungen und Profilen angreifen und die chemische Beständigkeit des Werkstoffs dauerhaft beeinträchtigen. Gummilösungen und lösungsmittelhaltige Klebstoffe sind in einem separaten, gesondert belüfteten Raum unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für brennbare Flüssigkeiten zu lagern.
Reinigung und Pflege
Elastomererzeugnisse können mit Seife und warmem Wasser gereinigt werden. Nach der Reinigung sind die Bauteile sofort vollständig zu trocknen – mit einem weichen, trockenen Tuch oder durch kurzzeitige Lagerung bei ca. +23 °C in trockener Umgebung. Heizkörper, Föhn oder andere Wärmequellen dürfen zur Trocknung nicht eingesetzt werden.
Nach längerer Lagerung von 6 bis 8 Monaten kann eine Reinigung mit einer 1,5%igen Natriumkarbonatlösung sinnvoll sein. Die Reinigungsreste sind anschließend gründlich mit Wasser abzuspülen. Lösungsmittel wie Trichlorethylen oder Tetrachlorkohlenstoff sowie Kohlenwasserstoffe sind zur Reinigung von Elastomeren ungeeignet. Ebenso verboten sind scharfkantige Werkzeuge, Drahtbürsten und Schmirgelpapier.
Lagerdauer und Normen
Elastomererzeugnisse sollten möglichst kurz im Lager verbleiben. Bei der Einlagerung neuer Ware ist auf eine strikte Trennung von bereits vorhandenen älteren Beständen zu achten – First-in-first-out gilt hier uneingeschränkt.
Bei optimalen Lagerbedingungen nach DIN 7716 können Standardelastomere wie NBR, EPDM oder CR problemlos 5 bis 7 Jahre gelagert werden. Hochleistungswerkstoffe wie FKM oder Silikon (VMQ) erreichen bei konsequenter Einhaltung der Lagerbedingungen Lagerzeiten von bis zu 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Fristen sollten die Bauteile vor der Verwendung einer Sichtprüfung und – je nach Anwendung – einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
Für Lagerzeiten über 6 Monate gelten die Anforderungen dieser Richtlinien verbindlich. Bei kürzeren Lagerzeiten sind sie sinngemäß anzuwenden, sofern Funktion und Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt sind.
Für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt gelten die zulässigen Lagerzeiten nach DIN 9088. Bei Überschreitung definierter Lagerzeiten entscheidet der Lieferant nach Prüfung, ob die Erzeugnisse weiter verwendet werden können oder auszusondern sind.
Quelle: Deutscher Normenausschuss. Maßgebend ist die jeweils neueste Ausgabe des Normblattes im Normformat A4.

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