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Elastomere Lagerung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf reine Gummi Erzeugnisse und auf Gummierzeugnisse, die mit anderen Werkstoffen zusammengesetzt sind. Dies sind

  • Naturkautschuk und/oder Synthesekautschuk
  • sowie für Klebstoffe und Lösungen

Die Richtlinien beziehen sich auf eine Lagerung, die länger als 6 Monate erforderlich ist. Für eine Lagerung unterhalb von 6 Monaten können die Anforderungen an den Lagerraum sinngemäß angewendet werden, solange Funktion und Aussehen nicht beeinträchtigt sind. Es sind jedoch die grundsätzlich generelle Anforderungen an den Lagerraum zu beachten. Werden die Erzeugnisse aus Gummi sachgemäß gelagert und behandelt, bleiben die Eigenschaften über einen langen Zeitraum (einige Jahre) fast unverändert .

Änderung physikalischer Eigenschaften

Sind die Laerbedingungen ungünstige, ändern die meisten Erzeugnisse aus Gummi ihre physikalischen Eigenschaften. Die Folgen können gravierend sein und gehen bis zu einer Beschädigung, die das Erzeugnis unbrauchbar macht. Beispiele hierfür sind:

  • übermäßige Verhärtung,
  • Weichwerden,
  • bleibende Verformung sowie
  • durch Abblättern,
  • Risse oder
  • sonstige Oberflächenschäden

Einflussfaktoren sind:

  • Sauerstoff und Ozon,
  • Wärme,
  • Licht,
  • Feuchtigkeit,
  • Lösungsmittel
  • Lagerung unter Spannung

Anforderungen

  • Lagerraum

Der Lagerraum soll kühl, trocken, staubfrei und mäßig belüftet sein.

  • Temperatur

Die Lagertemperatur sollte +15°C sein und darf +25°C nicht überschreiten. Eine Missachtung kann zu einer Veränderung der physikalischen Eigenschaften führen oder die Lebensdauer verkürzen. Die Lagertemperatur sollte ebenfalls nicht unter -10°C liegen. Niedrigere Temperaturen sind für Erzeugnisse aus Gummi im Allgemeinen nicht schädlich, doch können diese bei tieferen Temperaturen sehr steif werden. Stark gekühlte Erzeugnisse sind vor Inbetriebnahme längere Zeit auf eine Temperatur von über +20°C zu bringen. Erzeugnisse aus Chloroprenekautschuktypen sollten nicht unter kälter als +12 °C gelagert werden.
Erzeugnisse aus Gummi sollten für eine möglichst kurze Zeit im Lager verbleiben. Bei langfristiger Lagerung ist darauf zu achten, dass neu hinzukommende Erzeugnisse von den schon vorhandenen getrennt gelagert werden. An dieser Stelle weisen wir auf die DIN 9088 (Luft- und Raumfahrt- Richtlinien für die zulässigen Lagerzeiten von Erzeugnissen aus Elastomeren) hin.

  • Heizung

Bei Heizung des Lagerraums sind Heizkörper und Leitungen abzuschirmen. Die Temperatur der eingelagerten Artikel sollte +25 °C nicht übersteigen. Der Abstand zwischen Heizkörper und Lagergut muss mindestens 1 m betragen.

  • Feuchtigkeit

Erzeugnisse aus Gummi sind nicht für eine Lagerung in feuchten Räumen geeignet. Es sollte keine Kondensation entsteht. Die günstigste, relative Luftfeuchtigkeit liegt unter 65%.

  • Beleuchtung

Lichteinfluss ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für direkte Sonnenbestrahlung und intensives künstliches Licht mit hohem UV-Anteil. Die Fenster der Lagerräume sind aus diesem Grunde mit einem roten oder orangefarbenen (keinesfalls blauen) Schutzanstrich zu versehen. Alle Lichtquellen, die ultraviolette Strahlen aussenden, beispielsweise offen installierte Leuchtstoffröhren, wirken schädigend. Grund ist die damit verbundene Ozonbildung. Vorzuziehen ist eine Raumbeleuchtung mit normalen Glühlampen.

  • Sauerstoff und Ozon

Die Erzeugnisse aus Gummi sollen vor Luftwechsel, besonders Zugluft, geschützt werden. Dies kann erfolgen durch Einwickeln, durch Lagerung in luftdichten Behältern oder sonstige Maßnahmen. Die Hinweise gelten insbesondere für Artikel mit einer großen Oberfläche im Verhältnis zum Volumen, beispielsweise gummierte Stoffe oder zellige Artikel.

Ozon ist besonders schädlich. Aus dem Grund dürfen die Lagerräume keinerlei Ozon erzeugende Einrichtungen enthalten, wie z.B. fluoreszierende Lichtquellen, Quecksilberdampflampen, Elektromotoren oder sonstige Geräte, die Funken oder andere elektrische Entladungen erzeugen können. Bitte beseitigen Sie Verbrennungsgase und Dämpfe, die durch photochemische Vorgänge zu Ozonbildung führen können.

Lösungsmittel, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Chemikalien, Säuren, Desinfektionsmittel u.ä. dürfen im Lagerraum nicht aufbewahrt werden. Gummilösungen sind in einem besonderen Raum zu lagern. Dabei sind die behördlichen Vorschriften über die Lagerung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu beachten.

  • Verformungen

Die Lagerung von Erzeugnissen aus Gummi hat spannungsfrei zu erfolgen, d.h. ohne Zug, Druck oder sonstige Verformungen. Ansonsten können Spannungen sowohl eine bleibende Verformung als auch Rissbildung begünstigen. Bestimmte Metalle, im besonderen Kupfer und Mangan, wirken auf Erzeugnisse aus Gummi schädigend. Deshalb dürfen Erzeugnisse aus Gummi nicht in Berührung mit diesen Metallen gelagert werden, sondern müssen durch Verpackung oder durch Abschluss mit einer Schicht, z.B. Papier oder Polyethylen, geschützt werden.

Die Werkstoffe der Behälter, des Verpackungs- und Abdeckmaterials dürfen keine Bestandteile enthalten, die für Erzeugnisse aus Gummi schädlich sind, z.B. Kupfer oder kupferenthaltende Legierungen, Benzin, Öl und dergleichen.

Bei der Verpackung dürfen keine Weichmacher enthaltende Folien verwendet werden. Sollten Erzeugnisse aus Gummi eingepudert werden, so darf auch der Puder keine Bestandteile enthalten, die Erzeugnisse aus Gummi schädigen. Geeignet zum Einpudern sind Talkum, Schlämmkreide, feinkörniges Glimmerpulver und Reisstärke.

Das gegenseitige Berühren von Erzeugnissen aus Gummi verschiedener Zusammensetzung ist zu vermeiden. Das gilt vor allem für Erzeugnisse aus Gummi verschiedener Farben.

  • Reinigung und Wartung

Die Reinigung von Erzeugnissen aus Gummi kann mit Seife und warmem Wasser erfolgen. Die gereinigten Artikel sind bei Raumtemperatur zu trocknen. Die mit Wasser gereinigten Produkte müssen sofort vollständig getrocknet werden. Hierzu empfiehlt es sich ein trockenes, weiches Tuch zu verwenden oder eine kurzzeitige Lagerung in trockener Umgebung bei ca. +23 °C. Die Trocknung mittels Heizkörper, Fön oder anderen Wärmequellen schaden den Dichtungs- und Führungselementen.

Nach einer längeren Lagerung (6 bis 8 Monate) können die Erzeugnisse mit einer 1,5%igen Natriumkarbonatlösung gereinigt werden. Die Reste der Reinigungsflüssigkeit sind mit Wasser abzuspülen. Wirksame und besonders schonende Reinigungsmittel werden vom Hersteller empfohlen.

Lösungsmittel, wie Trichlorethylen, Tetrachlorkohlenstoff sowie Kohlenwasserstoffe dürfen zum Reinigen nicht verwendet werden. Auch scharfkantige Gegenstände, Drahtbürsten, Schmirgelpapier usw. dürfen nicht verwendet werden.

  • Verpackung

Alle Werkstoffe für Behälter, zum Abdecken und Einwickeln müssen frei von Substanzen sein, die einen Abbau-Effekt auf Elastomere haben.

Als Verpackungsmaterial kommen z.B. beschichtetes Kraftpapier, Aluminiumfolie oder undurchsichtige PE-Folie (min. 0,075 mm Stärke) in Frage.

Lagerbedingungen

  • Die Lagerungstemperatur muss unter 25°C liegen;
  • die Teile müssen fern von direkten Wärmequellen lagern und
  • dürfen keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden,
  • die relative Luftfeuchte muss so sein, dass bei Temperaturänderungen im Lagerraum keine Kondensation eintritt,
  • die Einwirkung von Ozon und ionisierender Strahlung muss grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Weitere Verlängerungen sind unter Umständen möglich, aber nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten. Der Lieferant nimmt entsprechende Prüfungen vor und entscheidet, ob die Erzeugnisse weiter Verwendung finden oder verworfen werden müssen.

Quelle: Deutscher Normenausschuss. Maßgebend ist die jeweils neueste Ausgabe des Normblattes im Normformat A4.

Synonyme: Elastomere Lagerung, Lagerung Elastomere Produkte


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